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Herzlich Willkommen

The Pearl of Primošten

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB" genannt) regeln die wechselseitigen Rechte und Pflichten zwischen Gästen und dem Beherberger „The Pearl Residence“. Ebenso gelten diese AGB für alle durch den Gast in Anspruch genommenen und über die Beherbergung hinausgehenden Leistungen der „The Pearl Residence“. 

Die AGB schließen Sondervereinbarungen nicht aus und sind gegenüber im Einzelnen getroffenen Vereinbarungen subsidiär. Von Sondervereinbarungen nicht berührte Bestimmungen der AGB bleiben vollständig aufrecht.

BEGRIFFS­DEFINITIONEN

  • Beherberger: Ist eine natürliche oder juristische Person, die Gäste gegen Entgelt beherbergen bzw. Räumlichkeiten für deren Nutzung zur Verfügung stellen.
  • Gast: Ist eine natürliche Person, die Beherbergung bzw. Nutzung von Räumlichkeiten in Anspruch nimmt. Der Gast ist in der Regel zugleich Vertragspartner. Als Gast gelten auch jene Personen die mit dem Vertragspartner anreisen (z.B. Familienmitglieder, Freunde, Bekannte).
  • Vertragspartner: Ist eine natürliche oder juristische Person des In – oder Auslandes, die als Gast oder für einen Gast einen Beherbergungsvertrag abschließt.
  • Beherbergungsvertrag: Ist der zwischen dem Beherberger und dem Vertragspartner abgeschlossene Vertrag, dessen Inhalt in der Folge näher geregelt wird.
  • Vereinbarte Auftragssumme: Als vereinbarte Auftragssumme sind die Kosten aller vereinbarten Leistungen (wie Zimmer, Kulinarik, Getränke, Raummiete, Personalkosten, technische Ausstattung sowie sonstige gesondert vereinbarte Extraleistungen, Kurtaxe) zu verstehen.

VERTRAGS­ABSCHLUSS — ANZAHLUNG — PREISE

  • Der Beherbergungsvertrag kommt durch die Annahme der Bestellung des Vertragspartners durch den Beherberger zustande. Elektronische Erklärungen gelten als zugegangen, wenn die Partei, für die sie bestimmt sind, diese unter gewöhnlichen Umständen abrufen kann, und der Zugang zu den bekannt gegebenen Geschäftszeiten des Beherbergers erfolgt. Dem Beherberger steht es frei, eine Buchung schriftlich zu bestätigen oder nicht.
  • Der Beherberger ist berechtigt, den Beherbergungsvertrag unter der Bedingung abzuschließen, dass der Vertragspartner eine Anzahlung, die vereinbarte Auftragssumme oder Sicherungsleistung (z.B. Kreditkartenautorisierung) termingerecht leistet.
  • In diesem Fall ist der Beherberger verpflichtet, vor der Annahme der schriftlichen oder mündlichen Bestellung des Vertragspartners, den Vertragspartner auf die geforderte Anzahlung, Zahlung bzw. Sicherungsleistung (z.B. in Form einer Kreditkartenautorisierung) hinzuweisen. Erklärt sich der Vertragspartner mit der Anzahlung bzw. Zahlung oder Sicherungsleistung (schriftlich oder mündlich) einverstanden, kommt der Beherbergungsvertrag mit Zugang der Einverständniserklärung hierüber durch den Beherberger zustande.
  • Der Vertragspartner ist verpflichtet, die vereinbarte Entgelt gemäß Punkt 8.1 zu bezahlen. Die Kosten für die Geldtransaktion (z.B. Überweisungsspesen) trägt der Besteller (Vertragspartner). Für Kredit- und Debitkarten gelten die jeweiligen Bedingungen der Kartenunternehmen.
  • Die Anzahlung ist eine Teilzahlung auf das vereinbarte Entgelt.
  • Als vertraglich vereinbart gelten all jene Leistungen, die in der Reservierungsbestätigung aufscheinen.
  • Nicht in Anspruch genommene Leistungen können zu keiner Rückvergütung oder Minderung des vereinbarten Preises führen, sofern abweichend dazu nichts Anderes vertraglich vereinbart wurde.
  • Etwaige Entgeltänderungen bedingt durch Steuern und Abgaben gehen zu Lasten des Vertragspartners. Neue Steuern und Abgaben werden den vereinbarten Entgelt hinzugerechnet und sind vom Vertragspartner zu bezahlen.
  • Bei Zahlungsverzug des Vertragspartners ist „The Pearl Residence“ berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 12 % p.a. zu verrechnen. Die Geltendmachung eines dieses Zinsen übersteigendes Verzugsschadens durch die Beherberger ist ausdrücklich vorbehalten.
  • In jedem Fall haftet der Vertragspartner und sämtliche Gäste des Apartments gegenüber der „The Pearl Residence“ gemeinsam für jede Forderung /Schaden, wie auch immer diese bezeichnet wird.

BEGINN UND ENDE DER BEHERBERGUNG

  • Der Vertragspartner hat das Recht, so der Beherberger keine andere Bezugszeit anbietet, die gemieteten Räume ab 15.00 Uhr für D3-2 und P2-8 und 16.00 Uhr für D2-9 des vereinbarten Tages („Ankunftstag") zu beziehen.
  • Wird ein Apartment erstmalig vor 6.00 Uhr Früh in Anspruch genommen, so zählt die vorhergegangene Nacht als erste Übernachtung und wird zur Gänze verrechnet.
  • Das gemietete Apartment ist durch den Vertragspartner am Tag der Abreise bis 10.00 Uhr freizumachen, sofern nichts Anderes mit dem Beherberger vereinbart wurde.

    Der Beherberger ist berechtigt, einen weiteren Tag in voller Höhe in Rechnung zu stellen, wenn das gemieteten Apartment nicht fristgerecht freigemacht ist und auch allfällige Mehrkosten für ein etwaiges Ersatzquartier von neuen Gästen weiterzuverrechnen, wenn diese das Apartment dadurch nicht fristgerecht gereinigt und bezogen werden kann.

RÜCKTRITT VOM BEHERBERGUNGS­VERTRAG — STORNOGEBÜHR - RÜCKTRITT DURCH DEN BEHERBERGER

  • Sieht der Beherbergungsvertrag eine Anzahlung, eine vereinbarte Zahlung bzw. eine Sicherungsleistung (z.B. mittels Kreditkartenautorisierung) vor und wurde diese vom Vertragspartner nicht fristgerecht geleistet, kann der Beherberger ohne Nachfrist vom Vertrag zurücktreten.
  • Falls der Gast bis 18.00 Uhr des vereinbarten Ankunftstages das Apartment nicht übernimmt, besteht keine Beherbergungspflicht, es sei denn, dass ein späterer Ankunftszeitpunkt vereinbart wurde. Falls die Übernahme des Apartments durch den Gast nicht erfolgt zählt bis zur Übernahme die Freihaltung des Apartments und wird diese Zeit auch zur Gänze verrechnet.
  • Hat der Vertragspartner bereits die Zahlung zur Gänze geleistet, so bleiben dagegen die Räumlichkeiten bis spätestens 10.00 Uhr des vereinbarten Ankunftstages folgenden Tag reserviert.
  • Bis spätestens 30 Tage vor dem vereinbarten Ankunftstag des Vertragspartners kann der Beherbergungsvertrag durch den Beherberger, aus sachlich gerechtfertigten Gründen, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart, durch einseitige Erklärung aufgelöst werden.
  • Der Beherberger ist jederzeit berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls

    • höhere Gewalt oder andere nicht vom Beherberger nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; dazu zählen z.B. gesetzlich vorgegebene Lockdowns, der Ausfall der Bewirtschaftung und Pflege des Mietobjekts;
    • das Apartment unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen z.B. in der Person des Gastes oder des Zwecks, gebucht werden;
    • der Beherberger den begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme des Leistungsangebots des Apartments und der Allgemeinflächen den reibungslosen Geschäftsbetrieb gefährdet bzw. andere Gäste/Personen belästigt oder ähnliches werden kann und dies nicht dem Beherberger zuzurechnen ist.
    • ein wesentlicher Verstoß gegen die Allgemeinen. Geschäftsbedingungen vorliegt.

RÜCKTRITT DURCH DEN VERTRAGS­PARTNER – STORNOGEBÜHR

  • Bei Buchung des Apartments kann bis spätestens 2 Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes der Beherbergungsvertrag ohne Entrichtung einer Stornogebühr durch einseitige Erklärung durch den Vertragspartner aufgelöst werden. Bei Stornierungen bis spätestens 1 Monat vor geplanten Ankunftstag wird eine Stornogebühr in Höhe von 90% der vereinbarten Auftragssumme verrechnet. Bei kürzeren Stornierungen oder Nichtanreise erlauben wir uns 100% der vereinbarten Auftragssumme zu verrechnen.

VERHINDERUNG DER ANREISE

  • Kann der Vertragspartner am Tag der Anreise nicht im Beherbergungsbetrieb erscheinen, weil durch unvorhersehbare außergewöhnliche Umstände (z.B. extremer Schneefall, Hochwasser, Naturkatastrophen etc.) sämtliche Anreisemöglichkeiten (dies beinhaltet ebenfalls den Wechsel auf andere Verkehrsmittel) unmöglich sind, ist der Vertragspartner nicht verpflichtet, das vereinbarte Entgelt für die Tage der Anreise zu bezahlen. Der Beherberger ist von der Behinderung der Anreise jedoch unverzüglich zu informieren.
  • Die Entgeltzahlungspflicht für den gebuchten Aufenthalt lebt ab Anreisemöglichkeit wieder auf, wenn die Anreise innerhalb von 1 Tag wieder möglich wird.

RECHTE DES VERTRAGSPARTNERS

  • Durch den Abschluss eines Beherbergungsvertrages erwirbt der Vertragspartner das Recht auf den üblichen Gebrauch der gemieteten Räume, der zugehörigen Einrichtungen, die üblicherweise und ohne besondere Bedingungen den Gästen zur Benutzung zugänglich sind, und auf die übliche Bedienung. Der Vertragspartner hat seine Rechte gemäß der allfälligen Hausordnung auszuüben.

PFLICHTEN DES VERTRAGS­PARTNERS

  • Der Vertragspartner ist verpflichtet das vereinbarte Entgelt zur Gänze bei Buchung jedenfalls binnen 7 Tagen zu bezahlen bzw. die Sicherungsleistung (z.B. Kreditkartenautorisierung) zu leisten. Sollte die Buchung innerhalb eines Monates ab Beginn der Anreise sein, ist das vereinbarte Entgelt bzw. eine Sicherungsleistung noch am selben Tag der Buchung, spätestens aber am darauffolgenden Tag zu leisten.

    Falls während des Aufenthalts gesonderte Leistungsinanspruchnahme durch ihn und/oder die ihn begleitenden Gästen entstanden sind, sind diese Kosten spätestens zum Zeitpunkt der Abreise zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer zu bezahlen.
  • Der Beherberger ist nicht verpflichtet, Fremdwährungen zu akzeptieren. Akzeptiert der Beherberger Fremdwährungen, werden diese nach Tunlichkeit zum Tageskurs in Zahlung genommen. Sollte der Beherberger Fremdwährungen oder bargeldlose Zahlungsmittel akzeptieren, so trägt der Vertragspartner alle damit zusammenhängenden Kosten, etwa Erkundigungen bei Kreditkartenunternehmungen, Telegramme, usw.
  • Der Vertragspartner haftet dem Beherberger gegenüber für jeden Schaden, den er oder der Gast oder sonstige Personen, die mit Wissen oder Willen des Vertragspartners Leistungen des Beherbergers entgegennehmen, verursachen. Insbesondere haften die Erziehungsberechtigten für ihre Kinder.
  • Die Weitergabe der überlassenen Apartments an andere Personen sowie deren Nutzung zu anderen Zwecken als zu Beherbergungszwecken ist untersagt.

RECHTE DES BEHERBERGERS

  • Verweigert der Vertragspartner die Bezahlung des bedungenen Entgelts oder ist er damit im Rückstand, so steht dem Beherberger das gesetzliche Zurückbehaltungsrecht sowie das gesetzliche Pfandrecht an den vom Vertragspartner bzw. dem vom Gast eingebrachten Sachen zu. Dieses Zurückbehaltungs- oder Pfandrecht steht dem Beherberger weiters zur Sicherung seiner Forderung aus dem Beherbergungsvertrag, insbesondere für Verpflegung, sonstiger Auslagen, die für den Vertragspartner gemacht wurden und für allfällige Ersatzansprüche jeglicher Art zu.
  • Eine von der Vereinbarung abweichende Benutzung der dem Gast überlassenen Räume bzw. Anlage berechtigt den Beherberger zur fristlosen Aufhebung des Vertragsverhältnisses, ohne dass es dadurch für den Beherberger zu einer Minderung des vereinbarten Entgelts kommt.
  • Dem Beherberger steht das Recht auf jederzeitige Abrechnung bzw. Zwischenabrechnung seiner Leistungen zu.

PFLICHTEN DES BEHERBERGERS

  • Der Beherberger ist verpflichtet, die vereinbarten Leistungen in einem seinem Standard entsprechenden Umfang zu erbringen.
  • Auszeichnungspflichtige Sonderleistungen des Beherbergers, die nicht im Beherbergungsentgelt inbegriffen sind werden gesondert in Rechnung gestellt.

HAFTUNG DES BEHERBERGERS FÜR SCHÄDEN AN EINGEBRACHTEN SACHEN

  • Der Beherberger haftet nicht für die vom Vertragspartner eingebrachten Sachen.
  • Folgeschäden oder indirekte Schäden sowie entgangene Gewinne werden keinesfalls ersetzt.
  • Für Kostbarkeiten, Geld und Wertpapiere haftet der Beherberger nicht.

HAFTUNGS­BESCHRÄNKUNGEN

  • Für den Vertragspartner wird die Haftung des Beherbergers für leichte Fahrlässigkeit, mit Ausnahme von Personenschäden, ausgeschlossen.
  • Die Beteiligung an diversen Freizeitaktivitäten im Rahmen der Angebotsstruktur des Beherbergers ist vom Vertragspartner selbst zu verantworten und erfolgt auf eigene Gefahr. Die Erziehungsberechtigen haften im Zuge der Aufsichtspflicht für Kinder im Apartment und im Allgemeinbereich.
  • Der Vertragspartner ist angehalten Geräte und Fahrzeuge auf jeden Fall vor Inanspruchnahme zu überprüfen. Für Unfälle, die bei jeglichen Freizeitaktivitäten geschehen, haftet der Beherberger nur im Falle eines direkten Verschuldens. Eltern haften für ihre Kinder.
  • Bei einer unentgeltlichen Beförderung von Personen und Gepäck ist die Haftung des Beherbergers für Personen- und Sachschäden auf die gesetzliche KfZ-Versicherung beschränkt. Für Verluste und Verzögerungen wird eine Haftung gänzlich ausgeschlossen. Der Beherberger ist vom Vertragspartner schad- und klaglos zu halten.

TIERHALTUNG

  • Innerhalb des Apartments und auch im Poolbereich sind keine Haustiere gestattet.

FUNDSACHEN

  • Fundsachen können auf Anfrage gegen volle Kostenerstattung nachgesandt werden.
  • Die Fundgegenstände werden nach einem Ablauf von 1 Monat ohne Kostenersatz verwertet.
  • Eine Haftung für Verlust, Verzögerung oder Beschädigung ist jedenfalls ausgeschlossen.

VERLÄNGERUNG DER BEHERBERGUNG

  • Der Vertragspartner hat keinen Anspruch darauf, dass sein Aufenthalt verlängert wird. Kündigt der Vertragspartner seinen Wunsch auf Verlängerung des Aufenthalts rechtzeitig an, so kann der Beherberger der Verlängerung des Beherbergungsvertrages zustimmen. Den Beherberger trifft dazu keine Verpflichtung.
  • Kann der Vertragspartner am Tag der Abreise den Beherbergungsbetrieb nicht verlassen, weil durch unvorhersehbare außergewöhnliche Umstände sämtliche Abreisemöglichkeiten gesperrt oder nicht benutzbar sind, so wird der Beherbergungsvertrag für die Dauer der Unmöglichkeit der Abreise automatisch verlängert.
  • Eine Reduktion des Entgelts für diese Zeit ist allenfalls nur dann möglich, wenn der Vertragspartner die angebotenen Leistungen des Beherbergungsbetriebes infolge der außergewöhnlichen Witterungsverhältnisse nicht zur Gänze nutzen kann. Der Beherberger ist berechtigt mindestens jenes Entgelt zu begehren, das dem gewöhnlich verrechneten Preis entspricht.

BEENDIGUNG DES BEHERBERGUNGS­VERTRAGES — VORZEITIGE AUFLÖSUNG

  • Wurde der Beherbergungsvertrag auf bestimmte Zeit abgeschlossen, so endet er mit Zeitablauf. Reist der Vertragspartner vorzeitig ab, so ist der Beherberger berechtigt, das volle vereinbarte Entgelt zu verlangen.
  • Durch den Tod eines Gastes endet der Vertrag mit dem Beherberger.
  • Wurde der Beherbergungsvertrag auf unbestimmte Zeit abgeschlossen, so können die Vertragsparteien den Vertrag, bis 10:00 Uhr des dritten Tages vor dem beabsichtigten Vertragsende, auflösen.
  • Der Beherberger ist berechtigt, den Beherbergungsvertrag mit sofortiger Wirkung aus wichtigem Grund aufzulösen, insbesondere wenn der Vertragspartner bzw. der Gast von den Räumlichkeiten einen erheblich nachteiligen Gebrauch macht oder durch sein rücksichtsloses, anstößiges oder sonst grob ungehöriges Verhalten den übrigen Gästen, dem Eigentümer, dessen Leute oder den im Beherbergungsbetrieb wohnenden Dritten oder sich gegenüber diesen Personen einer mit Strafe bedrohten Handlung gegen das Eigentum, die Sittlichkeit oder die körperliche Sicherheit schuldig macht; 
    • von einer ansteckenden Krankheit oder eine Krankheit, die über die Beherbergungsdauer hinausgeht, befallen wird oder sonst pflegedürftig wird;
    • die vorgelegten Rechnungen bei Fälligkeit nicht sofort bezahlt.
  • Wenn die Vertragserfüllung durch ein als höhere Gewalt zu wertendes Ereignis (z.B. Elementarereignisse, Streik, Aussperrung, behördliche Verfügungen) unmöglich wird, kann der Beherberger den Beherbergungsvertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist auflösen, sofern der Vertrag nicht bereits nach dem Gesetz als aufgelöst gilt, oder der Beherberger von seiner Beherbergungspflicht befreit ist. Etwaige Ansprüche auf Schadenersatz etc. des Vertragspartners sind ausgeschlossen.

TOD DES GASTES

  • Der Beherberger hat gegenüber dem Vertragspartner und dem Gast oder bei Todesfall gegen deren Rechtsnachfolger insbesondere für folgende Kosten Ersatzansprüche: allfällige
    • offene Arztkosten, Kosten für Krankentransport, Medikamente und Heilbehelfe
    • allfällige sonstige Schäden, die dem Beherberger entstehen.

ERFÜLLUNGSORT, GERICHTSSTAND UND RECHTSWAHL

  • Erfüllungsort ist der Ort, an dem der Beherbergungsbetrieb gelegen ist.
  • Dieser Vertrag unterliegt dem kroatischen formellen und materiellen Recht unter Berücksichtigung der Verordnung (EG) Nr. 593/2008.
  • Der Gerichtsstand ist beim nächstgelegenen Gericht des Beherbergungsbetriebs ansässig, wobei der Beherberger überdies berechtigt ist, seine Rechte auch bei jedem anderem örtlichem und sachlich zuständigem Gericht geltend machen.

 

SONSTIGE BESTIMMUNGEN

  • Sofern die obigen Bestimmungen nichts Besonderes vorsehen, beginnt der Lauf einer Frist mit Zustellung des die Frist anordnenden Schriftstückes an die Vertragspartner, welche die Frist zu wahren haben. Bei Berechnung einer Frist, welche nach Tagen bestimmt ist, wird der Tag nicht mitgerechnet, in welchen der Zeitpunkt oder die Ereignung fällt, nach der sich der Anfang der Frist richten soll. Nach Wochen oder Monaten bestimmte Fristen beziehen sich auf denjenigen Tagen der Woche oder des Monates, welcher durch seine Benennung oder Zahl dem Tage entspricht, von welchem die Frist zu zählen ist. Fehlt dieser Tag in dem Monat, ist der in diesem Monat letzte Tag maßgeblich.
  • Erklärungen müssen dem jeweils anderen Vertragspartner am letzten Tag der Frist zugegangen sein.
  • Der Beherberger ist berechtigt, gegen Forderung des Vertragspartners mit eigenen Forderungen aufzurechnen. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt mit eigenen Forderungen gegen Forderungen des Beherbergers aufzurechnen, es sei denn, der Beherberger ist zahlungsunfähig oder die Forderung des Vertragspartners ist gerichtlich festgestellt oder vom Beherberger anerkannt.
  • Im Falle von Regelungslücken gelten die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen.
  • Jegliche Auskünfte werden ohne Gewähr erteilt.
  • Die Berichtigung von Irrtümern sowie von Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten.
  • Mündliche Abreden werden erst wirksam, wenn diese vom Beherberger schriftlich bestätigt wurden.
  • Sollte eine der obigen Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht. Anstelle der ungültigen Bestimmung gilt eine ihr möglichst nahekommende gültige Regelung.
  • Zwischen 22:00 und 07:00 Uhr bitten wir Sie, die Nachtruhe zu respektieren und andere Gäste durch erhöhte Geräuschkulisse nicht zu stören. Personen, die gegen die Nachtruhe verstoßen, kann ein weiterer Aufenthalt verweigert werden und ggf. ein Hausverbot ausgesprochen werden.
  • Auf unseren Terrassen, Balkonen, Garten und sonstigen Allgemeinflächen herrscht ein absolutes FKK – Verbot (Aufenthalt ohne Kleidungsstücke), damit hier die anderen Gäste nicht gestört werden. Bei einer dadurch bedingten frühzeitigen Abreise kommt es zu keiner Reduktion des vereinbarten Entgelts.

 

Fassung 08.06.2024